Die Wohngebäudeversicherung ist für Mieter und Miteigentümer obligatorisch. Bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen, ist es gut zu wissen, welche Risiken die Versicherung abdeckt. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was durch einen Hausratversicherungsvertrag abgedeckt ist und was nicht.
Was deckt eine Hausratversicherung ab?
Ihre Hausratversicherung schützt Sie und entschädigt Sie im Falle eines Schadens in Ihrer Wohnung, aber nicht nur das!
Die von den meisten Versicherern angebotenen Hausratversicherungsverträge decken Sachschäden ab und umfassen auch die Haftpflicht des Versicherten und die Haftpflicht 'Privatleben'.
Die Haftpflichtversicherung des Versicherten deckt Schäden, für die Sie verantwortlich sein könnten (z. B. bei einem Wasserschaden oder einem Brand in Ihrer Wohnung), und ermöglicht es Ihnen, Ihre Nachbarn oder andere Dritte, die Opfer dieser Schäden sind, zu entschädigen.
Die Haftpflichtversicherung 'Privatleben' deckt sowohl den Versicherten als auch die Mitglieder seines Haushalts im Falle von Schäden oder Schadensfällen, die Dritten zugefügt werden. Diese Deckung gilt für Personen-, Sach- und immaterielle Schäden.
Achtung: Auch wenn sie sehr nützlich ist, ist die Haftpflichtversicherung 'Privatleben' nicht systematisch in allen Wohngebäudeversicherungsverträgen enthalten. Daher ist es wichtig, die Angebote zu vergleichen und den Umfang der Leistungen genau zu prüfen.
Welche Risiken sind durch den Vertrag abgedeckt?
In der Regel deckt eine Hausratversicherung Schäden ab, die die Wohnung und das Eigentum des Versicherten betreffen könnten.
Ein Hausratversicherungsvertrag deckt Sie also bei Feuer, Wasserschäden, Glasbruch und Vandalismus in Ihrer Wohnung, beim Einfrieren der Leitungen, aber auch bei Naturkatastrophen und Stürmen ab.
Welche Güter sind durch den Vertrag abgedeckt?
Mit einem Hausratvertrag können Sie Wohnräume (wie Ihr Haus oder Ihre Wohnung) versichern, aber auch :
- Garagen und Keller
- fest gebaute Nebengebäude
- Zäune und Stützmauern
- Verandas, wenn Sie diese bei Vertragsabschluss angegeben haben
- den Anteil an den gemeinsamen Teilen, wenn Sie Miteigentümer sind
Dagegen sind bestimmte Immobilien grundsätzlich nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt insbesondere für Gartenhäuser, Schwimmbäder, im Bau befindliche Gebäude, Außenleitungen, Beleuchtungs- oder Freizeitanlagen, aber auch für Anpflanzungen und Pflanzen.
Bei beweglichen Gütern sind in der Regel die im Gebäude befindlichen Waren und Gegenstände versichert, ebenso wie vom Mieter vorgenommene Einbauten und Verschönerungen.
Dagegen sind Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen, gewerblich genutzte Güter und Fahrzeuge grundsätzlich von diesem Versicherungsvertrag ausgeschlossen.
Beachten Sie: Wertgegenstände wie Kunstwerke und Schmuck können je nach abgeschlossenem Vertrag mitversichert sein. Wenn Wertgegenstände in Ihrem Vertrag enthalten sind, müssen Sie ihren Wert angeben. Außerdem müssen Sie Beweise für ihre Existenz und ihren Wert aufbewahren, wie z. B. Kaufrechnungen, Echtheitszertifikate, Fotografien und Schätzungen durch ein Auktionshaus.
Wie kann der Umfang der Garantien angepasst werden?
Um herauszufinden, was Ihre Hausratversicherung abdeckt und was nicht, sollten Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags einsehen und besonders auf Ausschlüsse von Versicherungsleistungen und Selbstbeteiligungen achten.
Wenn Sie einen Ihrer Gegenstände versichern möchten, der nicht durch den Vertrag abgedeckt ist, wie z. B. einen Swimmingpool, können Sie bei Ihrem Versicherer eine entsprechende Option abschließen.
Beachten Sie, dass es immer möglich ist, die Leistungen eines Hausratversicherungsvertrags an Ihre Bedürfnisse anzupassen, aber die Hinzufügung optionaler Leistungen wird sich natürlich auf die Höhe Ihres Beitrags auswirken.