Seit Juli 2023 erscheint eine neue Zeile auf den Gehaltsabrechnungen: der soziale Nettobetrag. Aber worum handelt es sich genau und in welchen Fällen muss dieser Betrag angegeben werden? Hier sind einige Informationen dazu.
Seit Juli 2023 erscheint eine neue Zeile auf den Gehaltsabrechnungen: der soziale Nettobetrag. Aber worum handelt es sich genau und in welchen Fällen muss dieser Betrag angegeben werden? Hier sind einige Informationen dazu.
Der Netto-Sozialbetrag oder MNS ist eine Zahl, die seit dem 1. Juli 2023 auf allen Gehaltsabrechnungen in Frankreich erscheinen muss. Seit diesem Datum muss dieser neue Betrag von jedem Arbeitgeber für alle Beschäftigten berechnet werden, die er beschäftigt und entlohnt, einschließlich der entsandten Mitarbeiter.
Aber Vorsicht! Dieser Netto-Sozialbetrag darf nicht mit dem "Nettozahlbetrag" verwechselt werden, der ebenfalls auf der Gehaltsabrechnung angegeben ist und der der tatsächlich vom Unternehmen an den Arbeitnehmer gezahlten Summe entspricht.
Diese neue Zahl ersetzt weder den Nettozahlbetrag noch den steuerpflichtigen Netto-Betrag, die weiterhin auf der Gehaltsabrechnung angegeben werden.
Der Nettobetrag entspricht der Gesamtsumme der Bruttoeinnahmen, Vergütungen und Ersatzeinkommen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden, abzüglich der obligatorischen Sozialbeiträge und -abgaben.
Dieser Betrag spiegelt das Einkommen des Arbeitnehmers wider: natürlich sein Gehalt, aber auch Prämien, Überstundenvergütung, Sachleistungen, die Beteiligung des Unternehmens an Urlaubsgutscheinen und Abfindungszahlungen.
Der Netto-Sozialbetrag, der schrittweise in den Gehaltsabrechnungen integriert wurde, muss auch seit dem 1. Januar 2024 auf den Sozialleistungsnachweisen wie der Rentenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung angegeben werden.
Diese neue Zahl wurde im Rahmen der Regierungsstrategie "Solidarität an der Quelle" eingeführt. Dank dieser Beträge sind die Arbeitnehmer besser informiert über die Ressourcen, die bei der Berechnung ihrer Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen wie den Arbeitsprämien oder das RSA berücksichtigt werden.
Darüber hinaus müssen die Empfänger von CAF-Leistungen keine Berechnungen mehr durchführen, wenn sie ihre vierteljährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Sie müssen nur die Netto-Sozialbeträge angeben, die auf ihren letzten drei Gehaltsabrechnungen aufgeführt sind.
Zusammenfassend hat dieser neue Betrag folgende Ziele:
• Vereinfachung der Verfahren für Leistungsempfänger.
• Reduzierung von Fehlern bei den Erklärungen.
• Verringerung der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Diese Neuigkeit betrifft die Empfänger des Aktivitätsbonus und des RSA (aktives Solidaritätseinkommen). Seit dem 1. Februar 2024 müssen die Empfänger dieser Sozialleistungen den Nettobetrag in ihren Erklärungen bei der CAF (Familienbeihilfekasse) angeben.
Wenn Sie zu den betroffenen Leistungsempfängern gehören, beachten Sie bitte, dass dieser neue Betrag am Ende Ihres Gehaltszettels über dem Nettobetrag erscheint, der zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie: Ab März 2024 wird es auch möglich sein, diesen Netto-Sozialbetrag auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr (Link unten) einzusehen.
Autor Audrey am 08 April 2024
Unterricht und Ausbildung : Ausbildung
Autor Audrey am 02 April 2024
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