Die schrittweise Rente ermöglicht es, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben und gleichzeitig einen Teil der Altersrente zu erhalten. Nach der Rentenreform von 2023 wurden die Zugangsbedingungen für diese Regelung geändert. Wir laden Sie ein, herauszufinden, was sich im Jahr 2024 ändert.
Was ist die Teilrente?
Der teilweise Ruhestand ermöglicht es unter bestimmten Bedingungen, in Teilzeit zu arbeiten und einen Teil seiner Altersrente zu erhalten.
Konkret bedeutet dies, zwei Jahre vor dem Mindestalter für den Renteneintritt in Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Rente zu beziehen.
Ein Versicherter im Ende der Karriere kann somit seine Arbeitszeit reduzieren, aber weiterhin Beiträge zahlen und Rentenpunkte und -trimester für die Zusatzrente erwerben, die bei der endgültigen Liquidation seiner Rente berücksichtigt werden.
Wer kann von der Teilrente profitieren?
Seit der Rentenreform, die im Amtsblatt vom 15. April 2023 veröffentlicht wurde, wurde die Teilrente auf neue Begünstigte ausgeweitet:
- Beamte;
- Mitarbeiter von Sonderregimen (EDF, SNCF, RATP...);
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare, Wirtschaftsprüfer...).
Zu beachten: Beamte des öffentlichen Dienstes können seit dem 12. August 2023 von dieser Regelung profitieren, und zwar für kommunale und Krankenhausbeamte.
Allerdings sind alle aktiven Beamten (Polizisten, Gefängniswärter, Zollbeamte, Pflegehelfer...), die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (62 Jahre, schrittweise bis 2032 auf 64 Jahre erhöht) in Rente gehen können, nicht berechtigt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Um von der teilweisen Rente zu profitieren, müssen diese verschiedenen Kategorien von Erwerbstätigen bestimmte Bedingungen hinsichtlich der gezahlten Quartale und der Arbeitszeit erfüllen.
Die sesshaften Beamten, die etwa 80% der öffentlichen Bediensteten ausmachen, müssen wie Arbeitnehmer, Handwerker, Händler und Landwirte mindestens 150 Beitragsquartale in allen Grundrentenregelungen bestätigt haben.
Um von dieser Regelung profitieren zu können, müssen Beamte und Arbeitnehmer zwischen 40% und 80% einer Vollzeit arbeiten und Selbstständige müssen ihr berufliches Einkommen um 20% bis 60% reduzieren.
Mit der Rentenreform von 2023 und der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (von 62 auf 64 Jahre) wird das Zugangsalter zur teilweisen Rente entsprechend um ein zusätzliches Quartal pro Jahr erhöht. Es wird von 60 Jahren bis 2032 auf 62 Jahre steigen.
Die Rentenreform von 2023 ändert jedoch nichts für Personen, die vor dem 1. September 2023 oder vor dem 1. September 1961 in teilweiser Rente sind.
Wie erleichtert die Reform den Zugang zur Teilrente?
Mit nur 30.005 Begünstigten im Jahr 2023 ist die Teilrente laut der Regierung eine zu wenig genutzte Möglichkeit. Aus diesem Grund soll die Reform von 2023 den Zugang zu dieser Maßnahme erleichtern.
Ab sofort muss ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber seine Ablehnung einer Teilzeitarbeit und damit einer teilweisen Rente begründen. Er muss insbesondere nachweisen, dass die Teilzeitarbeit des Arbeitnehmers oder Beamten nicht mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens vereinbar ist.
Seit dem 1. September 2023 muss der Arbeitgeber auch innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung auf teilweise Rente antworten. Das Ausbleiben einer Antwort gilt als stillschweigende Zustimmung.