Im Rahmen der Rentenreform 2023 hat Premierministerin Élisabeth Borne eine Mindestrente von 1200 € angekündigt, was einer Rente von 85 % des SMIC-Nettoeinkommens entspricht. Dieses Versprechen, das als Maßnahme der 'sozialen Gerechtigkeit' angepriesen wird, muss noch budgetiert werden und wirft mehrere Fragen auf. Wir schlagen Ihnen vor, diese Ankündigung der Regierung in fünf Fragen zu entschlüsseln.
1- Wie hoch wird die Mindestrente sein?
Die Regierung hat sich dafür entschieden, die Mindestrente auf 1200 € festzulegen, weil dieser Betrag 85 % des SMIC-Nettoeinkommens entspricht.
Emmanuel Macron hatte während seiner Präsidentschaftskampagne zunächst eine Mindestrente von 1100 € ins Gespräch gebracht. Der SMIC wurde seitdem jedoch aufgrund der Inflation angehoben und wird wahrscheinlich auch im Laufe des Jahres 2023 weiter angehoben, wenn der Preisanstieg anhält.
Der Betrag der Mindestrente wird künftig an den SMIC angelehnt sein. Er wird daher in den kommenden Jahren steigen.
Nach ihrer Bewilligung wird diese Rente jedoch wie andere Renten auch an die Inflation angepasst.
2- Beträgt die Mindestrente 1200 € brutto oder netto?
Es muss auch klargestellt werden, dass die Mindestrente von 1200 € sich in Brutto versteht.
Nach Abzug der Zwangsabgaben wie CSG und CRDS erhalten die Rentner einen niedrigeren Nettobetrag als die angekündigten 1200 Euro.
Insgesamt machen die Sozialabgaben 9,1 % aus, die von der Bruttorente abgezogen werden.
3- Ist in dem Betrag von 1200 € die Zusatzrente enthalten?
Wenn die Regierung eine Mindestrente von etwa 1200 € ankündigt, schließt sie in diesen Betrag die Grundrente und die Zusatzrente ein.
Derzeit gibt es eigentlich keine Mindestrente, sondern ein beitragspflichtiges Minimum oder Mico, das auf 8970,87 € brutto pro Jahr bzw. 747,57 € brutto pro Monat festgelegt ist.
Das Beitragsminimum ermöglicht es Rentnern des allgemeinen Systems, die mit niedrigen Löhnen Beiträge gezahlt haben, eine Ergänzung zu ihrer Grundrente zu erhalten. Diese Ergänzung soll die Gesamtrente einer Person (Grundrente + Zusatzrente) bis zu einer Obergrenze von 1309,75 € pro Monat erhöhen.
Um Anspruch darauf zu haben, muss man mindestens 120 Quartale Beiträge gezahlt und das Alter für den vollen Beitragssatz erreicht haben.
Bitte beachten: Das Beitragsminimum darf nicht mit dem Altersminimum oder Aspa (für allocation de solidarité aux personnes âgées) verwechselt werden, das für ältere Menschen bestimmt ist, die in ihrem Leben keine oder nur sehr geringe Beiträge in ein Rentensystem eingezahlt haben.
4- Wer ist von dieser Mindestrente betroffen?
Die Regierung hat angekündigt, dass die Mindestrente von 1200 € sowohl derzeitige als auch zukünftige Rentner betreffen wird.
Diese Maßnahme betrifft Privatangestellte, aber auch Selbstständige, Handwerker und landwirtschaftliche Angestellte. Sie gilt nicht für Beamte, da Beamte bei einer vollständigen Laufbahn ein garantiertes Minimum von 1248,33 € pro Monat erhalten.
Achtung: Diese Ankündigungen bedeuten jedoch nicht, dass alle Rentner, die eine kleine Rente beziehen, von dieser Maßnahme profitieren werden. Um diese Mindestrente zu erhalten, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. eine vollständige Laufbahn mit einem Mindestlohn (SMIC) absolviert und das Alter für den vollen Rentenanspruch erreicht haben.
Wenn Sie keine vollständige Laufbahn absolviert haben, d. h. wenn Sie nicht die erforderliche Anzahl an Quartalen und das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, kommen Sie nicht für diese Maßnahme in Betracht.
Als Beispiel: Wenn Sie spät angefangen haben zu arbeiten, müssen Sie auch nach dieser Reform nach dem 64. Lebensjahr weiterarbeiten, um die Mindestrente von 1200 € zu erhalten.
Nach Schätzungen der Regierung wird dank dieser Maßnahme 'fast ein Viertel der Personen unter den niedrigsten Arbeitnehmern von einer Rentenerhöhung profitieren, wenn sie in den Ruhestand gehen.'.
5- Wann wird die Mindestrente in Kraft treten?
Die von der Regierung angestrebte Rentenreform soll am 23. Januar im Ministerrat vorgestellt und ab dem 6. Februar von der Nationalversammlung geprüft werden, um am 1. September 2023 in Kraft zu treten.
Die Mindestrente von 1200 € dürfte daher für künftige Rentner gelten, sobald der Text in Kraft tritt.
Was die Ausweitung dieser Mindestrente auf derzeitige Rentner betrifft, so muss noch eine angemessene Finanzierung gefunden werden (denn die Maßnahme würde fast 3 Milliarden Euro kosten).
Daher muss das Ergebnis künftiger Beratungen mit politischen und gewerkschaftlichen Organisationen abgewartet werden. Premierministerin Élisabeth Borne zeigte sich in diesem Punkt jedoch entschlossen und erklärte: 'Ich bestätige Ihnen, dass das Ziel darin besteht, für die derzeitigen Rentner ab diesem Jahr auf 85 % des SMIC zu kommen.'.
Wenn die Maßnahme schließlich auf die derzeitigen Rentner ausgeweitet wird, werden schätzungsweise nahezu 2 Millionen Kleinrenten angehoben, von den 15 Millionen Rentnern in Frankreich.