Der Biometrische Reisepass: Vorstellung Und Formalitäten
Seit dem 28. Juni 2009 lösen biometrische Reisepässe, die ein Foto und digitalisierte Fingerabdrücke enthalten, in Frankreich nach und nach die seit April 2006 hergestellten elektronischen Reisepässe ab. Hier sind die Merkmale des biometrischen Passes und die Formalitäten, die Sie erfüllen müssen, um diesen Pass zu erhalten.
Präsentation
Seit dem 28. Juni 2009 hat der biometrische Reisepass in Frankreich den elektronischen Reisepass abgelöst, um dieses Dokument noch sicherer zu machen, den Nutzern das Verfahren zu erleichtern und die Ausstellungszeiten zu verkürzen.
Dieser neue Reisepass entspricht den europäischen Standards, die in der europäischen Verordnung vom 13. Dezember 2004 vorgesehen sind.
Er wird in über 2000 Gemeinden in allen überseeischen Departements und Gebietskörperschaften sowie in 212 diplomatischen Vertretungen Frankreichs im Ausland (für französische Staatsbürger, die sich auf der Durchreise befinden oder im Ausland wohnen) ausgestellt.
Merkmale
Biometrische Reisepässe, mit denen die Identität des Inhabers bescheinigt werden kann, werden individuell ausgestellt. Jedes minderjährige Kind, das reisen möchte, muss nun einen eigenen Reisepass besitzen und kann nicht mehr im Reisepass der Eltern aufgeführt werden.
Biometrische Reisepässe enthalten einen sicheren Chip, in dem die Informationen auf dem Papierdokument (Name und Adresse) sowie ein Foto und die Fingerabdrücke von zwei Fingern gespeichert sind.
Bei der Einreichung des Passantrags werden die Fingerabdrücke von 8 Fingern erfasst (außer bei Kindern unter 6 Jahren). Außerdem ermöglichen es die Geräte im Rathaus, vor Ort Fotos des Antragstellers zu machen, wodurch gewährleistet wird, dass das Foto den internationalen Sicherheitsstandards entspricht.
Beachte: Es ist jedoch möglich, eigene Fotos einzureichen, sofern sie den internationalen Standards entsprechen.
Der Übergang zu biometrischen Reisepässen erfolgt schrittweise und ohne Stichtag für die Verwendung gültiger Reisepässe. So können die Inhaber der aktuellen Pässe diese bis zu ihrem Ablaufdatum weiter verwenden. Außerdem bleibt der Besitz eines Reisepasses wie bisher freiwillig.
Die Gültigkeitsdauer von biometrischen Reisepässen beträgt 10 Jahre für Erwachsene und 5 Jahre für Minderjährige.
Einen Antrag auf einen Reisepass stellen
Jede Person mit französischer Staatsangehörigkeit kann einen biometrischen Reisepass beantragen.
Der Antragsteller muss seinen Antrag persönlich in einem der 2000 ausgerüsteten Rathäuser (oder in den ausgerüsteten diplomatischen Vertretungen Frankreichs im Ausland) stellen, unabhängig von seinem Wohnort.
Minderjährige müssen anwesend sein und von einer Person begleitet werden, die die elterliche Sorge ausübt (Vater, Mutter, Vormund).
Die durchschnittliche Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt ca. eine Woche (gegenüber 2 bis 3 Wochen für einen elektronischen Reisepass).
Die Kosten belaufen sich auf :
- 88 Euro für volljährige Personen (89 Euro, wenn die Fotos im Rathaus gemacht werden).
- 44 Euro für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren (45 Euro, wenn die Fotos im Rathaus gemacht werden).
- 19 Euro für Minderjährige unter 15 Jahren (20 Euro, wenn die Fotos im Rathaus gemacht werden).
Die Steuermarke für diesen Betrag kann in einem Tabakladen, einem Finanzamt oder einem Service des impôts des entreprises (SIE) gekauft werden.
Die vorzulegenden Unterlagen sind :
- 2 identische, aktuelle und völlig ähnliche Passfotos von vorne, ohne Kopfbedeckung (Format 35 mm x 45 mm).
- eine Steuermarke, die den Kosten des Reisepasses entspricht (siehe oben).
- ein Nachweis des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes
- einen Personalausweis oder ein anderes offizielles Dokument mit Foto / den alten Reisepass für eine Verlängerung.
Für einen Minderjährigen, der noch nie einen Reisepass besessen hat: einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild und einen auf den Namen der Person, die die elterliche Sorge ausübt.
- einen Nachweis der französischen Staatsangehörigkeit (außer wenn der Antragsteller in Frankreich geboren ist und mindestens ein Elternteil in Frankreich geboren ist).
- einen Nachweis über die elterliche Sorge (bei Minderjährigen).
- einen Nachweis über den Familienstand des Antragstellers: Auszug aus der Geburtsurkunde mit Abstammung oder vollständige Kopie der Heiratsurkunde, vorbehaltlich des Nachweises, dass die oben genannte Geburtsurkunde nicht vorgelegt werden kann.
Bei Minderjährigen: Geburtsurkunde mit Abstammung des Minderjährigen
Alle diese Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden vor Ort von einem Mitarbeiter des Rathauses digitalisiert. Bei Verwendung eines zweiten Namens (Name des Ehegatten, Name des anderen Elternteils) sind weitere Unterlagen vorzulegen.