Wenn Sie einen Aufenthalt in Europa für die Ferien geplant haben, vergessen Sie nicht, mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu beantragen. Sie wird Ihre Formalitäten erheblich erleichtern, wenn Sie in einem europäischen Land medizinische Versorgung benötigen.
Warum die EHIC beantragen?
Außerhalb der Grenzen des Hexagons ist Ihre Carte Vitale nicht gültig. Aber Sie können die Krankenkasse bitten, Ihnen das europäische Äquivalent zur Verfügung zu stellen: die Europäische Krankenversicherungskarte oder EKVK.
Wenn Sie in Europa reisen, sei es für den Urlaub, aus beruflichen Gründen oder für Ihr Studium, sind Sie durch diese Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert, die Ihre Ansprüche bestätigt.
In welchen Ländern kann man die EHIC verwenden?
Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie eine Krankenversicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den Ländern, die die europäischen Regelungen anwenden, das heißt Island, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Schweiz, in Anspruch nehmen.
Die EHIC kann Ihnen also in rund dreißig europäischen Reisezielen wie Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Griechenland, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Tschechischen Republik, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Schweden nützlich sein.
In einigen Ländern müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten; in anderen werden Sie vom örtlichen Sozialversicherungssystem erstattet.
3- Wie beantragt man die Europäische Krankenversicherungskarte?
Sie müssen die europäische Krankenversicherungskarte mindestens zwei Wochen vor der Abreise bei der CPAM beantragen. Sie können den Antrag telefonisch oder über das Internet über Ihr Ameli-Konto stellen.
Diese Karte wird kostenlos ausgestellt, ohne weitere besondere Formalitäten. Die Karte ist maximal 2 Jahre gültig, vorausgesetzt, Sie haben Anspruch auf die französische Krankenversicherung.
Achtung: Die EHIC ist namentlich und individuell. Das bedeutet, dass Kinder ihre eigene europäische Krankenversicherungskarte besitzen müssen.
Welche Behandlungen werden von der EHIC abgedeckt?
Wenn Sie während eines Aufenthalts in einem europäischen Land krank werden oder verletzt bzw. verunglücken, werden Ihre medizinischen Kosten (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte im öffentlichen Dienst) gemäß den im Aufenthaltsland geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Achtung: Es werden nur die medizinisch notwendigen Behandlungen (diejenigen, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Aufenthalt unter guten Bedingungen zu beenden) gedeckt, nicht jedoch vorab geplante und programmierte Behandlungen. Rettungen und Notfallrückführungen sind nicht abgedeckt.
Wenn Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte nicht rechtzeitig erhalten haben und vor Ort keine Rückerstattung beantragt haben (oder wenn Sie private Gesundheitsdienstleister in Anspruch genommen haben), bewahren Sie Ihre Rechnungen und Belege auf. Sie können möglicherweise bei Ihrer Rückkehr eine Rückerstattung bis zu den französischen Tarifen erhalten.
5- Was sollte man für einen Aufenthalt in Europa einplanen?
Zusätzlich zu Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sollten Sie eine Hausapotheke mitnehmen, die Ihnen bei kleineren gesundheitlichen Problemen helfen kann. Denken Sie insbesondere an Medikamente gegen Schmerzen, Fieber und Durchfall, Cremes gegen Insektenstiche und Sonnenbrand sowie an Desinfektionsmittel, Kompressen und Pflaster.
Personen, die sich in Behandlung befinden, sollten eine ausreichende Menge ihrer Medikamente mitnehmen und den generischen Namen ihres Medikaments kennen, um es gegebenenfalls im Ausland verschreiben lassen zu können.
Schließlich ist die einzige Notrufnummer, die Sie sich merken müssen, die 112, die in ganz Europa gilt und von allen Telefonen, einschließlich Mobiltelefonen, aus erreichbar ist. Sie ermöglicht es, die Polizei, die Feuerwehr oder den medizinischen Notdienst zu erreichen.