Flohmarkt Und Trödelmarkt: Welche Regeln Sind Zu Beachten?
Möchten Sie einen Flohmarkt oder Trödelmarkt organisieren? Möchten Sie an dieser Art von Verkauf teilnehmen, um Ihr Einkommen aufzubessern? Achtung, diese Veranstaltungen unterliegen bestimmten Vorschriften. Wir werden Ihnen erklären, welche Regeln Sie beachten müssen, wenn Sie bei Flohmärkten und Trödelmärkten Waren verkaufen möchten.
Wer kann bei einem Flohmarkt Gegenstände verkaufen?
Sie können an einem Flohmarkt oder Trödelmarkt als Verkäufer teilnehmen:
• Wenn Sie eine Privatperson sind und die für diese Art von Veranstaltung geltenden Regeln einhalten.
• Wenn Sie ein regelmäßig gemeldeter Handels- oder Herstellungsprofi sind.
• Wenn Sie ein Verein sind, der gebrauchte Gegenstände verkauft, die von Privatpersonen gespendet wurden.
Hinweis: Da die Verkäufer keine Profis sind, profitieren Käufe auf Flohmärkten nicht von der gesetzlichen Konformitätsgarantie. Bevor Sie ein Produkt auf einem Trödelmarkt kaufen, überprüfen Sie immer, ob es funktioniert. Der Verkäufer muss Ihnen die Möglichkeit geben, es vor Ort zu testen.
Welche Regeln müssen Privatpersonen beachten?
Das französische Gesetz betrachtet Flohmärkte, Trödelmärkte und andere Basare als Verkäufe aus dem Kofferraum. Dieser Ausdruck bezeichnet den Verkauf von Waren in Räumlichkeiten oder auf Flächen, die normalerweise nicht für den Verkauf an die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Privatpersonen, die an dieser Art von Veranstaltung teilnehmen möchten, müssen die folgenden Regeln beachten:
• Nicht mehr als zwei Verkäufe aus dem Kofferraum pro Jahr gemäß Artikel L310-2 des Handelsgesetzbuchs durchführen.
• Sich im Identifikationsregister der Verkäufer eintragen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie nicht an mehr als zwei Verkäufen im Jahr teilgenommen haben.
• Ausschließlich gebrauchte persönliche Gegenstände verkaufen.
Zu beachten: Diese letzte Bedingung bedeutet, dass Sie auf einem Trödelmarkt keine Gegenstände verkaufen dürfen, die Sie selbst hergestellt haben, ohne sich vorher als Gewerbetreibender angemeldet zu haben, beispielsweise im Rahmen eines Kleingewerbes. Sie dürfen auch keine neuen Artikel im Geschäft kaufen, um sie teurer auf einem Trödelmarkt weiterzuverkaufen.
Natürlich sind regulierte Produkte wie Medikamente, Tabak, Waffen, Tiere und Lebensmittel auf solchen Veranstaltungen zum Verkauf verboten.
Sind die Einnahmen aus diesem Verkauf steuerpflichtig?
Wenn Sie nur persönliche Gegenstände verkaufen, die Sie nicht mehr verwenden möchten, sind die Einnahmen aus diesem Verkauf gemäß den Vorschriften für Flohmärkte und Trödelmärkte nicht steuerpflichtig.
Sie müssen diese nicht bei der Steuerbehörde angeben, außer in den folgenden Ausnahmefällen:
• Wenn Sie Edelmetalle oder wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder Antiquitäten verkaufen.
• Wenn Sie Waren für mehr als 5000 € verkaufen, ausgenommen Möbel, Haushaltsgeräte und Autos, die befreit sind.
In diesen beiden Fällen müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen und:
• die Pauschalsteuer auf wertvolle Gegenstände entrichten.
• oder die Besteuerung der Veräußerungsgewinne von beweglichen Gütern zum Satz von 19 % begleichen.
Was sind die Regeln für die Organisation eines Flohmarkts?
Wenn Sie einen Flohmarkt oder Trödelmarkt organisieren möchten, müssen Sie die für diese Art von Veranstaltung geltenden Vorschriften einhalten. Sie können diesen Verkauf in einem Festsaal, auf öffentlichem Grund oder auf einem Parkplatz durchführen, sofern Sie eine vorherige Erklärung im Rathaus über ein Formular abgeben.
Nur gelegentliche Verkäufe, die von Vereinen in ihren eigenen Räumlichkeiten organisiert werden, sind nicht deklarationspflichtig, wenn der Zugang zu diesen Verkäufen ausschließlich ihren Mitgliedern vorbehalten ist.
Es gibt keine Häufigkeitsbeschränkung für die Organisation dieser Veranstaltungen. Die kumulierte Dauer solcher Verkäufe an einem Ort darf jedoch zwei Monate pro Jahr nicht überschreiten. Wenn Sie diese Dauer überschreiten, droht Ihnen eine Geldstrafe von 1500 €.
Als Veranstalter müssen Sie auch ein Register führen, das die Identifizierung der Verkäufer ermöglicht. Dieses Register muss unbedingt dem von der Verwaltung bereitgestellten Modell entsprechen und folgende Informationen enthalten:
• Name, Vorname, Funktion und Wohnort jedes Verkäufers.
• Art, Nummer und Ausstellungsdatum ihres Ausweises.
• Für Privatpersonen den Hinweis auf die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass sie im laufenden Kalenderjahr nicht an zwei anderen Veranstaltungen gleicher Art teilgenommen haben.
Die eidesstattlichen Erklärungen müssen dem Register beigefügt werden. Darüber hinaus muss dieses Register vom Polizeikommissar oder dem Bürgermeister der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, gebunden und paraphiert werden.
Dieses Register muss während der Dauer der Veranstaltung den Polizei-, Steuer- und Zolldiensten zur Verfügung stehen. Nach dem Flohmarkt oder Trödelmarkt und spätestens innerhalb von 8 Tagen muss es bei der Präfektur oder Unterpräfektur, von der der Veranstaltungsort abhängt, abgegeben werden.