Unternehmen: Die Csrd-richtlinie In 5 Fragen Verstehen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen etwa 50.000 Unternehmen in Europa die CSRD-Richtlinie umsetzen. Diese europäische Richtlinie, die gerade von Frankreich umgesetzt wurde, ist ein wesentlicher Bestandteil des Europäischen Grünen Deals. Wir laden Sie ein, in 5 Fragen herauszufinden, was sich für Unternehmen ändern wird.
Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie für "Nachhaltigkeit".
Sie zielt darauf ab, das außerfinanzielle Berichtswesen von Unternehmen auf europäischer Ebene zu regeln, d.h. wie Unternehmen ihre Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Governance-Themen berichten.
Diese Richtlinie wurde Ende 2022 verabschiedet und am 6. Dezember 2023 von Frankreich umgesetzt. Mit der Umsetzung dieses Textes im französischen Recht wird ein Nachhaltigkeitsbericht ab dem 1. Januar 2024 die DPEF (Erklärung zur außerfinanziellen Leistung) ersetzen.
2- Warum diese neue Richtlinie?
Die Europäische Union hat die CSRD-Richtlinie verabschiedet, weil sich die unverbindlichen Vorschriften, die 2017 und 2019 eingeführt wurden, als unzureichend erwiesen haben, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen der Dekarbonisierung.
Dieser Text ist Teil der angestrebten Entwicklungen der EU, um den Zielen des European Green Deal gerecht zu werden. Das Ziel besteht darin, das Pariser Abkommen einzuhalten, indem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % reduziert werden, um bis 2050 eine CO2-Neutralität zu erreichen.
Konkret zielt die CSRD darauf ab, das Handeln von Unternehmen zugunsten des Klimas zu stärken, indem sie die Berichterstattungspraktiken harmonisiert und nachhaltigere Finanzierungen entwickelt. Da die Zivilgesellschaft und Investoren zunehmend auf das Engagement von Unternehmen für Klima und Biodiversität achten, soll diese europäische Richtlinie auch für mehr Transparenz sorgen. Sie erfordert präzisere und umfassendere Daten, die auf standardisierten Indikatoren basieren.
3- Welche Unternehmen sind betroffen?
Mit dem Inkrafttreten der CSRD-Richtlinie im nächsten Jahr werden mehr Unternehmen von der nicht-finanziellen Berichterstattung betroffen sein. Diese Richtlinie macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung für über 50.000 europäische Unternehmen obligatorisch, gegenüber nur 12.000 zuvor.
Alle großen Unternehmen sind betroffen, aber auch nicht börsennotierte Unternehmen, die zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
• 250 Mitarbeiter.
• 40 Millionen Euro Nettoumsatz.
• 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
Zu beachten ist: Unternehmen, die bereits der NFRD (Non Financial Reporting Directive) unterlagen, müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht ab dem 1. Januar 2025 veröffentlichen. Die anderen haben bis Anfang 2026 Zeit, um dieser neuen Verpflichtung nachzukommen.
Auch börsennotierte KMUs sind von dieser Richtlinie betroffen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
• Beschäftigung von 10 bis 250 Mitarbeitern.
• Erzielung eines Nettoumsatzes zwischen 700.000 € und 40 Millionen Euro.
• Vorlage einer Bilanzsumme zwischen 350.000 € und 20 Millionen Euro.
Für diese börsennotierten KMUs wird die Umsetzung der Richtlinie schrittweise erfolgen. Sie müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht Anfang 2027 vorlegen.
Schließlich müssen nicht-europäische Unternehmen, die mindestens eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben und einen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erzielen, ihren ersten Bericht Anfang 2028 veröffentlichen.
4- Was ändert sich für Unternehmen mit der CSR-Richtlinie?
Der Inkrafttreten der CSRD-Richtlinie ab dem 1. Januar 2024 wird für einige Unternehmen in Europa einen wichtigen Wendepunkt darstellen. Es handelt sich natürlich um eine neue Verpflichtung, aber auch um eine goldene Gelegenheit, eine strategische Reflexion über die Maßnahmen innerhalb des Unternehmens durchzuführen.
Erstmals müssen Unternehmen eine doppelte Materialitätsanalyse durchführen. Das bedeutet, dass sie sowohl die finanzielle Materialität bewerten müssen, d.h. den Einfluss wirtschaftlicher, sozialer und Umweltfragen auf die Nachhaltigkeit der Unternehmensaktivitäten, als auch die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt und die Menschen.
Sie müssen standardisierte Indikatoren verwenden, die gemäß den europäischen Standards vom EFRAG erstellt wurden. Diese Harmonisierung der Indikatoren ermöglicht es, den Einfluss verschiedener Unternehmen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Ebene zu vergleichen.
Da die CSRD auch die Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit dieser Informationen vorschreibt, wird es nun einfacher sein, ein Unternehmen anhand seines Engagements gegen den Klimawandel und die Verschmutzung sowie für die Kreislaufwirtschaft, die Artenvielfalt und die Arbeitnehmer zu bewerten.
5- Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?
Der Nachhaltigkeitsbericht, den einige Unternehmen gemäß der CSRD-Richtlinie veröffentlichen müssen, sollte die drei ESG-Themen abdecken. Jedes betroffene Unternehmen muss qualitative und quantitative Informationen bereitstellen. Es muss die Informationen auswählen, die es für am relevantesten hält, basierend auf seiner eigenen Situation, ohne seine Wahl zu rechtfertigen, außer für den Klimawandel.
Um festzulegen, welche Informationen veröffentlicht werden müssen, muss das Unternehmen eine doppelte Materialitätsanalyse durchführen und Folgendes messen:
• seine positiven und negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen.
• die Risiken und Chancen, die die ESG-Herausforderungen für die Nachhaltigkeit seiner Aktivitäten darstellen.
Die bereits nach der NFRD vorgeschriebenen Unternehmen werden Anfang 2025 ihre Berichte als erste veröffentlichen. Für sie geht es darum, eine Lückenanalyse zwischen den heute veröffentlichten Informationen und den neuen europäischen Anforderungen durchzuführen. Ziel dieser Übung ist es, dass sie einen Aktionsplan zur Schließung dieser Lücken erstellen können.
Mehr als nur CSR-Berichte erhofft sich die Europäische Union konkrete Maßnahmen zugunsten des Klimas, der Biodiversität und der Menschenrechte von den Unternehmen. Langfristig möchte die EU, dass die Nachhaltigkeitsinformationen auf die gleiche Ebene wie die finanzielle Information gehoben werden und die Unternehmen dazu anregen, ihr Geschäftsmodell zu ändern.